Die Wohnanlage ist in in 5 Abrechnungseinheiten unterteilt.
Jede Abrechnungseinheit hat ihren eigenen Instandhaltungsfonds.
Aufwände aus den allgemeinen Freiflächen werden anhand des Nutzwertgutachtens auf alle Eigentümer aufgeteilt.
Haus 1
Haus 2
Haus 3
Ist der Lift in Haus 1. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zu Lasten der Eigentümer in Haus 1.
Ist der Lift in Haus 2. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zu Lasten der Eigentümer in Haus 2.
Ist der Lift in Haus 3. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zu Lasten der Eigentümer in Haus 3.