Liebe Nachbarn,
die Wohnanlage ist fertig gestellt, die meisten Eigentümer sind eingezogen und das Zusammenleben hat sich inzwischen auch sehr gut eingespielt. Nun fehlen eigentlich nur mehr der Kaufvertrag und die Eintragung ins Grundbuch. Nach Aussage von Herrn Dr. Hawel sollte beides bis Ende 2004 (spätestens Anfang 2005) fertig sein.
In diversen Gesprächen musste ich feststellen, dass ein kleines aber wichtiges Detail im Zusammenhang mit Kaufvertrag und Grundbuchseintragung in allgemeine Vergessenheit geraten ist: Sowohl für die Vertragserrichtung als auch für den Grundbuchseintrag sind nicht unerhebliche Gebühren fällig.
Herr DI Stanek war so freundlich, die Berechnungsmethoden für beide Gebühren heraus zu suchen. Ich darf sie auf diesem Weg an Sie weitergeben.
Grundbuchseintragung: ([Landesdarlehen]*0,2+[Bankdarlehen]+[Eigenmittel])*0,01
Kaufvertragserrichtung: ([Landesdarlehen]+[Bankdarlehen]+[Eigenmittel])*0,12
Beispiel (fiktive Werte): Landesdarlehen: EUR 100.000,--
Bankdarlehen: EUR 83.000,--
Eigenmittel: EUR 50.000,--
Grundbuchseintragung: (100.000*0,2+83.000+50.000)*0,01 = EUR 1.530,00
Kaufvertragserrichtung: (100.000+83.000+50.000)*0,12 = EUR 2.796,00