Liebe Nachbarn!
Lange habt Ihr diesen Briefkopf nicht mehr gesehen, manche von Euch kennen ihn noch gar nicht. Heute tut es aber wieder Not und zwar gleich mit zwei ernsten Themen:
Eine Nachbarin aus Haus 1 (Pillweinstraße 43) ist mit dem Abrechnungsschlüssel der Betriebskosten für die Lifte unzufrieden und hat am Bezirksgericht Linz Antrag auf Befreiung eingebracht. Das Begehren richtet sich nicht gegen die Eigentümergemeinschaft, sondern gegen jeden einzelnen Miteigentümer. Wer ihrem Wunsch nicht zustimmt, muss also selbst reagieren. Fragwürdig dabei ist, dass ihr Rechtsanwalt nicht bloß die tatsächlich betroffenen Eigentümer – aus Haus 1 – sondern alle Eigentümer der gesamten Anlage als Antragsgegner identifiziert hat. Das hat laut Rechtsanwalt Mag. Miedl zur Konsequenz, dass nicht jeder Antragsgegner individuell informiert werden muss, sondern ein Aushang am schwarzen Brett genügt, der aber zumindest in Haus 1 auch nicht erfolgte.
Solltet Ihr bisher nichts von der Angelegenheit und Eurer Rechtsstellung darin erfahren haben – jetzt wisst Ihr es.
Laut Auskunft der AREV besteht in diesem Verfahren keine Rechtsanwaltspflicht. Es kann also jeder Betroffene selbst unter der Aktenzahl MSch 10/18x-5 Eingaben machen. Dazu ist auch nicht unbedingt die Schriftform erforderlich. Wer möchte, kann den Amtstag (jeweils Dienstag von 08:00 bis 12:00) nützen. Laut Webseite des Bezirksgerichts Linz wird aber um Voranmeldung unter der Telefonnummer +43 57 60121 12300 gebeten.
In der Beilage findet Ihr sowohl den Antrag (2 Dokumente) als auch meine Stellungnahme dazu, die ich vorgestern schriftlich eingebracht habe. Da die Beilagen etwa 50 Seiten ausmachen, lege ich sie nicht bei. Ihr habt sie ohnehin alle selbst (Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, Nutzwertgutachten, BK-Abrechnung 2017).
Eine weitere, möglicher Weise noch viel weitreichendere Sache ist in der Tiefgarage aufgetaucht:
Das Magistrat Linz hat die Tiefgarage besichtigt, weil überprüft werden sollte, ob das Ladeverbot für E-Fahrzeuge aufgehoben werden kann. Das wäre in unser Aller Interesse, da immer mehr Elektrofahrzeuge in Umlauf kommen. Der Komfort das Auto zuhause aufladen zu können stellt dabei einen echten Mehrwert dar und wirkt sich mit Sicherheit positiv auf den Wiederverkaufswert der Wohnungen aus.
Im Rahmen der Begehung stellte der Sachverständige fest, dass jener Teil der Tiefgarage unter der Breitwiesergutstraße 2 nicht der Baubewilligung entspricht. Entgegen der behördlichen Auflage hat die Norikum den Belüftungsschacht Richtung AMS (dort steht jetzt unser Geräteschuppen) nicht errichtet.
Gegenwärtig läuft ein Verfahren, in dem geprüft wird, ob trotz des fehlenden Schachtes die von der seinerzeit geltenden Bauordnung geforderten Belüftungsquerschnitte erreicht wurden, oder nicht. Sollte auch die Bauordnung missachtet worden sein, wird die Baubehörde eine entsprechende Nachbesserung vorschreiben, die erwartungsgemäß teuer werden wird.
Nach meiner naiven Auffassung ist klar, dass uns die Norikum nicht nur die technisch, sondern auch rechtlich einwandfreie Errichtung der Anlage schuldet und daher für den Schaden aufkommen muss. Das ist aber eben nur meine naive Meinung. Die Rechtslage ist nach meiner Erfahrung wesentlich komplizierter. Ich habe daher Herrn Mag. Maier von der AREV gebeten präventiv entsprechende Nachforschungen anzustellen, damit wir im Fall der Fälle rasch reagieren können.
Ich werde Euch über die Entwicklung – mittels Aushang – auf dem Laufenden halten.